Architektenpflicht bei Genehmigungsplanung
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Architektenpflicht bei Genehmigungsplanung
Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Er kann sich nicht dadurch entlasten, dass eine erteilte Baugenehmigung rechtswidrig war, von Dritten angefochten oder von der Baugenehmigungsbehörde widerrufen wurde. (OLG Celle, Az. U 48/079)
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