Architektenpflicht bei Genehmigungsplanung

Zahlungspflicht

Sittenwidriger Kaufvertrag

Beratungspflichten Makler

Abgeltungssteuer bei Immobilienkäufen
Immobilien: Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages bei Überschreitung des Verkehrswertes
Ein Kaufvertrag kann nur dann als sittenwidrig erklärt werden, wenn der Kaufpreis der zu erwerbenden Immobilie „knapp doppelt so hoch“ ist wie der Verkehrswert. So kann nur bei einer Überschreitung des Verkehrswertes um 100% von einer sittenwidrigen Übervorteilung, also einer Benachteiligung des Erwerbers, ausgegangen werden. Wirken bei einem Immobilienverkauf der Verkäufer, und die finanzierende Bank institutionell zusammen, ist bei einem sittenwidrigen Überschreiten des Kaufpreises nicht nur bei dem Verkäufer sondern auch bei der finanzierenden Bank von einer verwerflichen Gesinnung auszugehen. Somit wird die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank vernachlässigt.

imeg Immobilien Entwicklungsgesellschaft mbH Karnapp 25, 21079 Hamburg