Architektenpflicht bei Genehmigungsplanung

Zahlungspflicht

Sittenwidriger Kaufvertrag

Beratungspflichten Makler

Abgeltungssteuer bei Immobilienkäufen
Immobilien: Abgeltungsteuer bei Immobilienverkäufen
Verkäufe von vermieteten Immobilien sind nach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei. Die Mieteinnahmen aus einer solchen Immobilie unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Wohnungen oder Immobilien, welche eigengenutzt werden, können auch innerhalb der Frist von 10 Jahren jederzeit verkauft werden, ohne dass auf die erzielten Gewinne Steuern zu entrichten sind. Für den Verkauf von Immobilien sowie offenen und geschlossenen Immobilienfonds ändern sich auch durch die Abgeltungssteuer nichts! Einnahmen aus Miete und Verpachtung erhöhen weiterhin nur das steuerpflichtige Einkommen und nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist können vermietete Immobilien weiterhin steuerfrei veräußert werden. Eigengenutze Immobilien können wie bisher sogar jederzeit steuerfrei weiterveräußert werden.

imeg Immobilien Entwicklungsgesellschaft mbH Karnapp 25, 21079 Hamburg