Zahlungspflicht
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Zahlungspflicht von Prozesskosten
Prozessieren mehrere Wohnungseigentümer gegeneinander, ist oft nicht klar, wer von ihnen die Prozesskosten übernimmt.
Prinzipiell gilt, dass nur Eigentümer zur Umlagezahlung verpflichtet sind, die am Prozess beteiligt waren. Wurde in dem Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen gestritten, sind alle betroffen. Prozesskosten sind dann in der Regel wie Verwaltungskosten zu tragen.
(BGH, Az. V ZB 1/06)
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